Norm
VersVG §2 Abs2Rechtssatz
Diese Bestimmung über die Leistungsfreiheit ist nach ihrem Wortlaut absolut zwingend. Es ist daher ohne Bedeutung, ob der Versicherer bei Abschluß des Versicherungsvertrages vom Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0080155Dokumentnummer
JJR_19640701_OGH0002_0070OB00175_6400000_001