RS OGH 1964/7/1 7Ob132/64

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Veröffentlicht am 01.07.1964
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Norm

ABGB §1295 Abs1 IId2

Rechtssatz

Dem Messeaussteller eines Traktors mit hochgehobener Baggerschaufel trifft die Sorgfaltspflicht, das Gerät so aufzustellen, daß auf einem für die Allgemeinheit bestimmten Weg Vorübergehende durch ein zwar technisch nicht vorhergesehenes, der erkennbaren möglichen Gefahr nach jedoch nicht auszuschließendes Niederfallen der hochgehobenen Baggerschaufel nicht zu Schaden kommen können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0023563

Dokumentnummer

JJR_19640701_OGH0002_0070OB00132_6400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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