Norm
ABGB §142 ERechtssatz
Auch bei Beurteilung der Frage, ob der Vater zu Unterhaltsleistungen an das Kind in Geld verpflichtet ist, wenn er der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft weder ausdrücklich noch konkludent zugestimmt hat und die Mutter das Kind gegen seinen Willen mitgenommen hat, ist in erster Linie auf das Wohl des Kindes abzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0047865Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2020