RS OGH 1964/7/14 5Ob153/64

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Veröffentlicht am 14.07.1964
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Norm

ABGB §1012

Rechtssatz

Wenn auch die Bestimmungen des § 1012 ABGB nachgiebiges Recht sind, so wird doch ein Verzicht auf die Rechnungslegung - die für den Bevollmächtigungsvertrag geradezu charakteristisch ist - keineswegs vermutet, und sein solcher müßte von dem, der ihn behauptet, eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 153/64
    Entscheidungstext OGH 14.07.1964 5 Ob 153/64

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0025154

Dokumentnummer

JJR_19640714_OGH0002_0050OB00153_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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