RS OGH 1964/8/19 7Ob198/64

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Veröffentlicht am 19.08.1964
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Norm

ABGB §233 B

Rechtssatz

Die Genehmigung zur Führung eines - wenn auch aussichtsreichen - Prozesses auf Aufhebung eines Vertrages ist einem Pflegebefohlenen dann zu versagen, wenn die Vertragsaufhebung unter Berücksichtigung der dem Anfechtungsgegner zu erbringenden Leistung und des Prozeßkostenrisikos für den Pflegebefohlenen keinen Vorteil bedeutet.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 198/64
    Entscheidungstext OGH 19.08.1964 7 Ob 198/64

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0049131

Dokumentnummer

JJR_19640819_OGH0002_0070OB00198_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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