Norm
EO §54Rechtssatz
Der Exekutionsantrag nach § 346 EO braucht nicht die Behauptung zu enthalten, der Verpflichtete habe die Herausgabe der Gegenstände verweigert.Der Exekutionsantrag nach Paragraph 346, EO braucht nicht die Behauptung zu enthalten, der Verpflichtete habe die Herausgabe der Gegenstände verweigert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0001970Dokumentnummer
JJR_19640831_OGH0002_0030OB00083_6400000_001