Norm
ABGB §294 DRechtssatz
Kein Untergang des Eigentums am Außenbordmotor, wenn dieser in ein einem anderen gehöriges Motorboot eingebaut wird, weil Außenbordmotor selbständiger Bestandteil des Motorbootes ist. Das Eigentum an selbständigen Bestandteilen geht bei ihrer Verbindung mit einer anderen Sache nicht unter.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0009935Dokumentnummer
JJR_19640901_OGH0002_0080OB00218_6400000_001