RS OGH 1964/9/8 3Ob93/64 (3Ob94/64)

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Veröffentlicht am 08.09.1964
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Norm

EO §252 Abs1

Rechtssatz

Einer Exekution zur Hereinbringung einer Forderung, zu deren Gunsten dem betreibenden Gläubiger ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, kann die Zubehöreigenschaft des zurückbehaltenen und nun gepfändeten Gegenstandes nicht wirksam entgegengehalten werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 93/64
    Entscheidungstext OGH 08.09.1964 3 Ob 93/64
    JBl 1965,422 = SZ 37/115

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0003814

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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