Norm
EO §252 Abs1Rechtssatz
Einer Exekution zur Hereinbringung einer Forderung, zu deren Gunsten dem betreibenden Gläubiger ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, kann die Zubehöreigenschaft des zurückbehaltenen und nun gepfändeten Gegenstandes nicht wirksam entgegengehalten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0003814Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012