Norm
ABGB §540Rechtssatz
Bei Feststellung der Erbunwürdigkeit oder Einschränkung der Unterhaltspflicht des Vaters auf den notdürftigen Unterhalt, entscheidet der Zivilrichter über die Qualifikation der Straftat auf Grund freier Beweiswürdigung, solange kein bindender Schuldspruch des Strafgerichtes vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0014986Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.12.2011