Norm
ABGB §1090 IIeRechtssatz
Eine Vereinbarung, durch die eine Sache auf unbestimmte Zeit gegen Zahlung eines einmaligen Betrages zum Gebrauch überlassen wird, stellt mangels Bestimmbarkeit des Mietzinses keinen Bestandvertrag dar; ob sie sonst ein gültiges Rechtsgeschäft bildet, ist nach den Umständen des Falles zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0025345Dokumentnummer
JJR_19640922_OGH0002_0030OB00075_6400000_003