RS OGH 1964/9/30 3Ob112/64

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Veröffentlicht am 30.09.1964
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Norm

ABGB §485
ABGB §509
ABGB §847

Rechtssatz

Das nicht im Grundbuch eingetragene Fruchtgenußrecht geht bei Veräußerung der Liegenschaft oder eines Teiles derselben an einen gutgläubigen Erwerber unter. Gegen den Veräußerer steht nur ein Schadenersatzanspruch zu.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 112/64
    Entscheidungstext OGH 30.09.1964 3 Ob 112/64

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0015222

Dokumentnummer

JJR_19640930_OGH0002_0030OB00112_6400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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