Norm
ABGB §366 ARechtssatz
Mißlingt der Witwe eines DN der Beweis eines obligatorischen oder dinglichen Rechtes zur Benützung der dem DN auf Lebenszeit vom DG zur Verfügung gestellten Wohnung, weicht sie der auf das Eigentumsrecht gestützten Räumungsklage infolge titelloser Benützung einer fremden Sache.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0012674Dokumentnummer
JJR_19641006_OGH0002_0040OB00083_6400000_002