Norm
ABGB §837 ARechtssatz
Der von den Miteigentümern rechtswirksame bestellte Verwalter für das gemeinsame Eigentum kann, ohne seine Treuepflicht zu verletzen, gegen einen Miteigentümer mit Klage auf Zahlung des Mietzinsrückstandes vorgehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0013792Dokumentnummer
JJR_19641007_OGH0002_0070OB00255_6400000_001