Norm
ABGB §1369Rechtssatz
Die Rückerstattung einer Pachtkaution ist trotz Rückgabe des Pachtobjektes nicht fällig, wenn nicht zugleich auch die für diesen Fall vereinbarte Rückgabe eines Warnlagers erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0032248Dokumentnummer
JJR_19641008_OGH0002_0010OB00150_6400000_001