Norm
ABGB §811Rechtssatz
Liegen widersprechende Erbserklärungen vor, so kann ein Verlassenschaftskurator nicht bloß zur Führung von Passivprozessen, sondern auch dann bestellt werden, wenn sonstige Verwaltungs- oder Vertretungshandlungen für den ruhenden Nachlaß erforderlich sind, so die Anfechtung eines von der Erblasserin abgeschlossenen Kaufvertrages.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0015497Dokumentnummer
JJR_19641021_OGH0002_0060OB00295_6400000_001