Norm
ABGB §148 CRechtssatz
Es ist dem Kinde schon dann erlaubt, sich direkt an das Gericht zu wenden, wenn der Vater dem Wunsche nach Gewährung der Erziehung zu einem bestimmten Beruf dadurch nicht nachkommt, daß er den Unterhalt zum Zwecke dieser Berufsausbildung verweigert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0048020Dokumentnummer
JJR_19641110_OGH0002_0080OB00326_6400000_001