RS OGH 1964/11/11 7Ob244/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1964
beobachten
merken

Norm

ABGB §358 II
ABGB §1063

Rechtssatz

Wenn zwei Kraftfahrzeuge ( LKW und PKW ) unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden, wobei vereinbart wird, daß das Eigentum erst nach Tilgung der gesamten Forderung ( für LKW und PKW ) übergehen soll und bei Terminsverlust die Benutzung der Kaufgegenstände entzogen werden kann und diese in Verwahrung genommen werden können, liegt eine Vereinbarung, mit der der Zeitpunkt der Eigentumsübertragung festgelegt wurde, und keine Sicherungsübereignung vor.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 244/64
    Entscheidungstext OGH 11.11.1964 7 Ob 244/64
    HS 4325/63

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0010376

Dokumentnummer

JJR_19641111_OGH0002_0070OB00244_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten