Norm
MSchG §10Rechtssatz
Wenn beide Parteien eines Löschungsstreites nach § 22 b MSchG in ihren Firmen das gleiche kennzeichnungskräftige Wort - hier: "Stern" - führen und dieses Wort auch in der angefochtenen Marke enthalten ist, dann kann nicht unter Hinweis auf die jüngere Firma des Klägers die Löschung der Marke des Geklagten begehrt werden; dieser ist vielmehr durch sein älteres Firmenrecht geschützt.
Veröff: PBl 1965,78 = ÖBl 1965,32
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PGH0002:1964:RS0105277Dokumentnummer
JJR_19641125_PGH0002_00000M00005_6400000_001