Rechtssatz
Keine gehörige Fortsetzung des Rechtsstreites, wenn diese wegen Beweisschwierigkeiten und Krankheit des Klägers hinausgeschoben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0034640Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.01.2017