RS OGH 1964/12/16 IVZR33/64

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Veröffentlicht am 16.12.1964
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Norm

EheG §55 Abs2 c2

Rechtssatz

Der Widerspruch des beklagten Ehegatten nach § 48 Abs 2 EheG ist nicht begründet, wenn er an der Ehe nur aus rein wirtschaftlichem Interesse und wegen der Sorge festhält, eine Scheidung werde zu Minderung seines gesellschaftlichen Ansehens führen. Veröff: NJW 1965,584

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1964:RS0103326

Dokumentnummer

JJR_19641216_AUSL000_0040ZR00033_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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