RS OGH 1964/12/22 8Ob352/64

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Veröffentlicht am 22.12.1964
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Norm

6.DVEheG §3

Rechtssatz

§ 3 der Verordnung will nur vermeiden, daß in die Eigentumsverhältnisse mehr als unbedingt notwendig eingegriffen werde. Es kann daher, wenn es besonders berücksichtigungswürdige Interessen des die Ehewohnung bewohnenden Nichteigentümers erfordern, diesem Eheteil die Ehewohnung trotz Vorliegens einer abweichenden Vereinbarung zugewiesen werden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 352/64
    Entscheidungstext OGH 22.12.1964 8 Ob 352/64
    Veröff: EvBl 1965/200 S 295

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0057870

Dokumentnummer

JJR_19641222_OGH0002_0080OB00352_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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