RS OGH 1964/12/22 8Ob356/64

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Veröffentlicht am 22.12.1964
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Norm

ZPO §411 Cc

Rechtssatz

Keine Rechtskraftwirkung der Abweisung eines Unterhaltsbegehrens, wenn in der neuen Klage vorgebracht wird, daß sich das Einkommen des Beklagten etwas erhöht habe und der Beklagte auch den in der ersten Klage erwähnten, unzureichenden Unterhaltsbetrag nicht mehr leiste, ferner auf das vorgerückte Alter der Klägerin und ihre dadurch bedingte Hilfsbedürftigkeit verwiesen wird.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 356/64
    Entscheidungstext OGH 22.12.1964 8 Ob 356/64

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0041244

Dokumentnummer

JJR_19641222_OGH0002_0080OB00356_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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