Rechtssatz
Die dem Enteigneten erwachsenden Nachteile durch Heranführung der Straße nach Absenkung des enteigneten Grundstückes auf Straßenniveau sind unmittelbare Folgen der Enteignung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
RS wurde ursprünglich zu § 15 BStG 1948 erstellt.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0053568Dokumentnummer
JJR_19650119_OGH0002_0050OB00351_6400000_001