RS OGH 1965/1/26 8Ob372/64

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Veröffentlicht am 26.01.1965
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Norm

ABGB §934
ABGB §1100 D

Rechtssatz

Um beurteilen zu können, ob bei freier Mietzinsbildung eine Anfechtung des Mietzinses wegen Verletzung über die Hälfte möglich ist, darf nicht bloß eine zusätzliche Vereinbarung betrachtet werden, was jede Vereinbarung einer Mietzinserhöhung ohne Gegenleistung des Vermieters anfechtbar machen würde, sondern es muß das gesamte Vertragsverhältnis Berücksichtigung finden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 372/64
    Entscheidungstext OGH 26.01.1965 8 Ob 372/64
    Veröff: MietSlg 17085

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0024087

Dokumentnummer

JJR_19650126_OGH0002_0080OB00372_6400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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