Norm
ABGB §934Rechtssatz
Um beurteilen zu können, ob bei freier Mietzinsbildung eine Anfechtung des Mietzinses wegen Verletzung über die Hälfte möglich ist, darf nicht bloß eine zusätzliche Vereinbarung betrachtet werden, was jede Vereinbarung einer Mietzinserhöhung ohne Gegenleistung des Vermieters anfechtbar machen würde, sondern es muß das gesamte Vertragsverhältnis Berücksichtigung finden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0024087Dokumentnummer
JJR_19650126_OGH0002_0080OB00372_6400000_002