Norm
ZPO §405 CaRechtssatz
Für die Verurteilung zur Bezahlung künftiger Unterhaltsbeträge oder anderer Geldrenten, denen Unterhaltscharakter zukommt, genügt es, daß der Schuldner im Zeitpunkt der Klagseinbringung mit einer Rate im Verzug war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0041084Dokumentnummer
JJR_19650209_OGH0002_0050OB00253_6400000_001