Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Entgang der Witwe, die eigenes Einkommen hat, das nur für außertourliche größere Anschaffungen verwendet werden sollte, während der Haushalt vom Gatten bestritten wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0031916Dokumentnummer
JJR_19650304_OGH0002_0020OB00044_6500000_001