RS OGH 1965/3/10 3Ob16/65

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Veröffentlicht am 10.03.1965
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Norm

EO §224 Abs2

Rechtssatz

Zur Anlegung des noch nicht existentgewordenen Teiles der Höchstbetraghypothek bedarf es keiner Behauptungen des berechtigten Buchgläubigers. Wenn von den nachfolgenden Hypothekargläubigern und der betreibenden Partei behauptet wird, das Krediverhältnis sei bereits beendet, hätte dies mittels Widerspruches geschehen müssen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 16/65
    Entscheidungstext OGH 10.03.1965 3 Ob 16/65

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0003739

Dokumentnummer

JJR_19650310_OGH0002_0030OB00016_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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