Rechtssatz
Auch eine Dienstbarkeit, auf fremdem Grund ein Bauwerk oder einen Teil eines Bauwerkes zu halten, kann begründet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0011557Im RIS seit
11.03.1965Zuletzt aktualisiert am
03.01.2025