Norm
ABGB §812 BRechtssatz
Bescheinigung der Forderung: Wenn durch die Aktenlage die Stellung der die Separation begehrenden Person als pflichtteilsberechtigte Noterbin dargetan und die Pflichtteilsforderung dem Grunde nach von der Testamentserbin anerkannt wurde und Streit nur über deren Höhe besteht, dann reicht unter Bedachtnahme auf alle diese Umstände die Einbringung der Klage für die Bescheinigung des Anspruches aus ( s. R I 33/16 = NZ 1916,347 ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0015536Dokumentnummer
JJR_19650324_OGH0002_0060OB00015_6500000_001