Rechtssatz
§ 7 ABGB schränkt die Analogie nicht einmal auf die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches ein. Voraussetzung für die analoge Anwendung einer Gesetzesvorschrift ist nur die Gleichheit des Rechtsgrundes und des Schutzbedürfnisses.Paragraph 7, ABGB schränkt die Analogie nicht einmal auf die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches ein. Voraussetzung für die analoge Anwendung einer Gesetzesvorschrift ist nur die Gleichheit des Rechtsgrundes und des Schutzbedürfnisses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0008902Im RIS seit
06.04.1965Zuletzt aktualisiert am
23.04.2024