RS OGH 2024/1/16 8Ob84/65; 4Ob527/73; 3Ob205/73; 8Ob61/74; 4Ob346/74; 10Os155/75; 7Ob791/81; 5Ob607/

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Veröffentlicht am 06.04.1965
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Rechtssatz

§ 7 ABGB schränkt die Analogie nicht einmal auf die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches ein. Voraussetzung für die analoge Anwendung einer Gesetzesvorschrift ist nur die Gleichheit des Rechtsgrundes und des Schutzbedürfnisses.Paragraph 7, ABGB schränkt die Analogie nicht einmal auf die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches ein. Voraussetzung für die analoge Anwendung einer Gesetzesvorschrift ist nur die Gleichheit des Rechtsgrundes und des Schutzbedürfnisses.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0008902

Im RIS seit

06.04.1965

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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