Norm
ABGB §1118 DRechtssatz
Auf Grund eines Demolierungsauftrages der Bestandgeber die Räumung des Bestandgegenstandes verlangen, und zwar gleichgültig, für welche Zeit der Bestandvertrag geschlossen wurde und ob der Bestandgeber (vor Erlassung des Demolierungsauftrages) einen Kündigungsverzicht oder Räumungsverzicht abgegeben hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0025907Dokumentnummer
JJR_19650407_OGH0002_0070OB00067_6500000_001