RS OGH 1965/4/21 6Ob113/65

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Veröffentlicht am 21.04.1965
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Norm

ABGB §863 FI
ABGB §1098 Id

Rechtssatz

Die Überlassung einer Wohnung durch den Hauptmieter an einen Dritten dagegen, daß dieser zur Gänze den Zins sowie alle sich ergebenden Instandhaltungskosten bezahlt ( welcher Zustand hier seit fast 20 Jahren unverändert und unangefochten ), ist rechtlich als Untervermietung zu qualifizieren.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 113/65
    Entscheidungstext OGH 21.04.1965 6 Ob 113/65
    Veröff: MietSlg 17105

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0015989

Dokumentnummer

JJR_19650421_OGH0002_0060OB00113_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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