Norm
MSchG §6Rechtssatz
Der Anspruch auf Löschung einer jüngeren Marke nach § 22 MSchG besteht unabhängig davon, ob die ältere Marke tatsächlich im inländischen Geschäftsverkehr verwendet wird. Auch Vorratsmarken und Defensivmarken genießen vollen Markenschutz.Der Anspruch auf Löschung einer jüngeren Marke nach Paragraph 22, MSchG besteht unabhängig davon, ob die ältere Marke tatsächlich im inländischen Geschäftsverkehr verwendet wird. Auch Vorratsmarken und Defensivmarken genießen vollen Markenschutz.
Veröff: PBl 1965,132 = ÖBl 1965,85
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PGH0002:1965:RS0105289Dokumentnummer
JJR_19650421_PGH0002_00000M00007_6400000_002