RS OGH 2008/6/10 2Ob375/64, 2Ob231/71, 8Ob110/73, 2Ob6/74, 6Ob74/75, 8Ob107/76, 8Ob121/76, 8Ob144/76

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Veröffentlicht am 29.04.1965
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Rechtssatz

Wird Arbeitsunfähigkeit durch eine schon vor dem Unfall bestehende krankhafte Anlage (die möglicherweise in der Folge schon für sich allein zur Arbeitsunfähigkeit geführt hätte) und die Unfallsfolgen zusammen herbeigeführt, so gebührt dem Verletzten, was er ohne den Unfall verdient hätte.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Anlageschaden Bem: Für Rechtsprechung zur - anders zu beurteilenden - summierten Einwirkung siehe RS0123610.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0022600

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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