RS OGH 1965/5/4 8Ob133/65

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Veröffentlicht am 04.05.1965
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Norm

ABGB §179
ABGB §180a

Rechtssatz

Das Begehren, die Annahme an Kindesstatt nur durch einen der beiden im Adoptionsvertrag genannten Adoptiveltern zu genehmigen, kann nicht im Rahmen eines Rechtsmittelantrages gestellt werden, weil dieses Begehren eine Abänderung des vorgelegten Adoptionsvertrages voraussetzt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 133/65
    Entscheidungstext OGH 04.05.1965 8 Ob 133/65

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0048882

Dokumentnummer

JJR_19650504_OGH0002_0080OB00133_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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