Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Eine Entscheidung des Gerichtes im außerstreitigen Verfahren über die Benützung einer Wohnung in einem im Miteigentum stehenden Haus ist nur dann möglich, wenn diesbezüglich keine vertragliche Regelung zwischen den Miteigentümern vorliegt. Anderenfalls ist nach ständiger Rechtsprechung der auf eine Benützungsregelung gerichtete Antrag abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0013588Dokumentnummer
JJR_19650515_OGH0002_0070OB00128_6500000_001