RS OGH 1965/5/18 5Ob56/65

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Veröffentlicht am 18.05.1965
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Rechtssatz

Rückgriffsrecht der Angehörigen des Unternehmens im Sinne des § 896 ABGB, soweit sie in Erfüllung ihrer Sachhaftung zur gänzlichen oder teilweisen Befriedigung des Gläubigers einen die im Innenverhältnis auf sie entfallende Quote übersteigenden Betrag gezahlt haben.Rückgriffsrecht der Angehörigen des Unternehmens im Sinne des Paragraph 896, ABGB, soweit sie in Erfüllung ihrer Sachhaftung zur gänzlichen oder teilweisen Befriedigung des Gläubigers einen die im Innenverhältnis auf sie entfallende Quote übersteigenden Betrag gezahlt haben.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 56/65
    Entscheidungstext OGH 18.05.1965 5 Ob 56/65

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0030817

Dokumentnummer

JJR_19650518_OGH0002_0050OB00056_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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