RS OGH 1965/6/9 7Ob158/65

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Veröffentlicht am 09.06.1965
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Norm

ABGB §796

Rechtssatz

Der auf § 796 ABGB gestützte Anspruch des dürftigen Ehegatten richtet sich gegen den Nachlaß und nach der Einantwortung gegen die Erben. Zu den Vermächtnisnehmern steht der hinterbliebene Ehegatte in gar keinem Rechtsverhältnis, ebensowenig wie die sonstigen Nachlaßgläubiger.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 158/65
    Entscheidungstext OGH 09.06.1965 7 Ob 158/65

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0015443

Dokumentnummer

JJR_19650609_OGH0002_0070OB00158_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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