Norm
ABGB §785Rechtssatz
Daß "auf Verlangen eines pfichtteilsberechtigten Kindes" bei Berechnung des Nachlasses Schenkungen des Erblassers unter Lebenden anzurechnen sind, kann nicht dahin ausgelegt werden, daß ein Abkömmling ( Enkel ), der durch den lebenden Elternteil vom Pflichtteilsrecht ausgeschlossen ist, als Testamentserbe die Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil fordern könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0015403Dokumentnummer
JJR_19650615_OGH0002_0010OB00103_6500000_001