RS OGH 1965/6/15 1Ob103/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.06.1965
beobachten
merken

Norm

ABGB §785

Rechtssatz

Daß "auf Verlangen eines pfichtteilsberechtigten Kindes" bei Berechnung des Nachlasses Schenkungen des Erblassers unter Lebenden anzurechnen sind, kann nicht dahin ausgelegt werden, daß ein Abkömmling ( Enkel ), der durch den lebenden Elternteil vom Pflichtteilsrecht ausgeschlossen ist, als Testamentserbe die Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil fordern könnte.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 103/65
    Entscheidungstext OGH 15.06.1965 1 Ob 103/65
    Veröff: EvBl 1966/25 S 37 = JBl 1966,84 = SZ 38/98

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0015403

Dokumentnummer

JJR_19650615_OGH0002_0010OB00103_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten