Norm
ABGB §547Rechtssatz
Rechtswegzulässigkeit für Geltendmachung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge gegen Erben des Versicherten, weil die Vorschriften der Sozialversicherungsgesetze über die Einbringung der Beiträge bei dem Versicherten nicht ohne weiteres auch auf die Hereinbringung bei dessen Erben angewendet werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0015351Dokumentnummer
JJR_19650629_OGH0002_0080OB00121_6500000_001