Rechtssatz
Der Umstand, daß ein Fahrzeug infolge überhöhter Geschwindigkeit auf vereister Fahrbahn ins Schleudern gerät, stellt kein die Haftung nach Kraftfahrzeughaftpflichtrecht ausschließendes unabwendbares Ereignis dar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0058201Dokumentnummer
JJR_19650712_OGH0002_0020OB00205_6500000_001