Norm
ABGB §364c C2Rechtssatz
Haben Eheleute vor Einverleibung eines gegenseitigen Belastungsverbotes der Eintragung des Bestand- und Vorkaufsrechtes eines Dritten zugestimmt, so können sie dessen Eintragung nicht durch die nachträgliche Einräumung eines gegenseitigen Belastungsverbotes verhindern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0010774Dokumentnummer
JJR_19650712_OGH0002_0050OB00145_6500000_001