Norm
ABGB §91 C3cRechtssatz
Bei der Bemessung des der Ehefrau gebührenden Unterhaltes darf im Hinblick auf das eigene Einkommen der Ehefrau und den dem Ehemann verbleibenden Einkommensteil kein unbilliges Ergebnis entstehen, das der Beistandspflicht der Ehefrau widerspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0047004Dokumentnummer
JJR_19650721_OGH0002_0080OB00219_6500000_002