Norm
ABGB §91 C7Rechtssatz
Wird bei einer Scheidung aus dem alleinigen Verschulden des Mannes vereinbart, daß die arbeitsfähige und vermögende Frau trotzdem einen bestimmten Unterhalt erhalten soll, so ist dieser Unterhalt rein vertraglicher Natur.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0047169Dokumentnummer
JJR_19650811_OGH0002_0030OB00060_6500000_002