Norm
ABGB §914 IIIdRechtssatz
Die in den Statuten "in begründeten Fällen" vorgesehene Ablehnung der nach § 19 Abs 2 Z 11 MG nicht eintrittsberechtigten Erben des Mieters darf nur wegen sich aus den Statuten ergebenden Gründen erfolgen.Die in den Statuten "in begründeten Fällen" vorgesehene Ablehnung der nach Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 11, MG nicht eintrittsberechtigten Erben des Mieters darf nur wegen sich aus den Statuten ergebenden Gründen erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0025174Dokumentnummer
JJR_19650902_OGH0002_0050OB00208_6500000_001