Rechtssatz
Die Tätigkeit als Verwalter des elektrotechnischen Laboratoriums einer Bundesgewerbeschule, in deren Rahmen Geräte neu angeschafft, Lehrmittel betriebsbereit gehalten, Spezialreparaturen durchgeführt, Apparate neu gebaut, Schalttafeln und Experimentiertafeln angefertigt werden, etc ist als c-wertig im Entlohnungsschema I zu qualifizieren.Die Tätigkeit als Verwalter des elektrotechnischen Laboratoriums einer Bundesgewerbeschule, in deren Rahmen Geräte neu angeschafft, Lehrmittel betriebsbereit gehalten, Spezialreparaturen durchgeführt, Apparate neu gebaut, Schalttafeln und Experimentiertafeln angefertigt werden, etc ist als c-wertig im Entlohnungsschema römisch eins zu qualifizieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0081554Dokumentnummer
JJR_19650907_OGH0002_0040OB00086_6500000_001