RS OGH 1965/9/7 4Ob86/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1965
beobachten
merken

Norm

VBG §10
  1. VBG § 10 heute
  2. VBG § 10 gültig ab 06.08.1971 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 281/1971

Rechtssatz

Die Tätigkeit als Verwalter des elektrotechnischen Laboratoriums einer Bundesgewerbeschule, in deren Rahmen Geräte neu angeschafft, Lehrmittel betriebsbereit gehalten, Spezialreparaturen durchgeführt, Apparate neu gebaut, Schalttafeln und Experimentiertafeln angefertigt werden, etc ist als c-wertig im Entlohnungsschema I zu qualifizieren.Die Tätigkeit als Verwalter des elektrotechnischen Laboratoriums einer Bundesgewerbeschule, in deren Rahmen Geräte neu angeschafft, Lehrmittel betriebsbereit gehalten, Spezialreparaturen durchgeführt, Apparate neu gebaut, Schalttafeln und Experimentiertafeln angefertigt werden, etc ist als c-wertig im Entlohnungsschema römisch eins zu qualifizieren.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 86/65
    Entscheidungstext OGH 07.09.1965 4 Ob 86/65
    Veröff: Arb 8113 = SozM ID,517

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0081554

Dokumentnummer

JJR_19650907_OGH0002_0040OB00086_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten