Norm
StVO 1960 §17 Abs1Rechtssatz
Ein Sicherheitsabstand von einem Meter ist auch dann ausreichend, wenn das Fahrzeug, an dem vorbeigefahren wird, in ungewöhnlicher Position (während eines Reversiervorganges) anhält.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0074142Dokumentnummer
JJR_19650916_OGH0002_0020OB00255_6500000_001