Norm
ABGB §870 ARechtssatz
Wird einer von mehreren Verträgen, deren Abschluß gekoppelt wurde, angefochten, so kann sich auf eine angebliche Einheit der Verträge nicht berufen, wer sich auf diese Art auf Kosten eines anderen einen unberechtigten Vermögensvorteil verschaffen würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0015992Dokumentnummer
JJR_19650922_OGH0002_0070OB00207_6500000_001