RS OGH 1965/9/23 5Ob108/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1965
beobachten
merken

Norm

KO §31 Abs1 Z2

Rechtssatz

Die Deckung eines Anspruches, der nicht als Konkursforderung geltend gemacht werden kann, kann als nachteiliges Rechtsgeschäft gemäß § 31 Abs 1 Z 2 zweiter Fall KO angefochten werden. "Nachteilig" im Sinne dieser Gesetzesstelle ist jedes Rechtsgeschäft, das schon im Zeitpunkt seiner Vornahme im Hinblick auf die Krise, die der andere Teil kannte oder kennen mußte, als ein möglicherweise für die Gläubiger nachteiliges kennbar werden mußte. Zur Anfechtung genügt also die Möglichkeit der Erhöhung einer Befriedigungsaussicht der Gläubiger des Gemeinschuldners.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 108/65
    Entscheidungstext OGH 23.09.1965 5 Ob 108/65

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0064921

Dokumentnummer

JJR_19650923_OGH0002_0050OB00108_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten