Norm
ABGB §875Rechtssatz
Führt der Vertreter den Dritten über den Umfang der ihm erteilten Vollmacht in Irrtum, ohne daß dies der Geschäftsführer durch sein Verhalten ermöglicht hat, so hat er für die Irreführung nicht einzustehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0029628Dokumentnummer
JJR_19650929_OGH0002_0070OB00264_6500000_002